So geht Bürgerbeteiligung

Ein gutes Beispiel für aktive Bürgerbeteiligung konnte man am Montag, den 07. Dezember 2015 im Saal des Bucher Bürgerhauses erleben. Der Bucher Bürgerverein hatte Vertreter der Senatsverwaltung, des Bezirksamtes Pankow und die Einwohnerinnen und Einwohner von Buch eingeladen, öffentlich zu diskutieren. Noch bis zum 18. Dezember ist in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Am Köllnischen Park der Entwurf zur Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche“ öffentlich ausgelegt. Leider war kein Senatsvertreter da, der die Fragen der Bucher beantworten konnte. Trotz des kurzfristigen Termins konnte der Bezirksstadtrat von Pankow, Dr. Kühne an der Veranstaltung teilnehmen und stellte sich den kritischen Fragen. Für die Senatsverwaltung war der Termin zu kurzfristig, um innerhalb der Einspruchsfrist den Bedenken der Betroffenen und Anwohner in einer öffentlichen Diskussion Rede und Antwort zu stehen. So ist die Frage wohl berechtigt, warum dieser Entwurf nicht öffentlich in Buch ausgelegt wurde, sondern nur in der ca. 20 km entfernten Senatsverwaltung. Bereits beim Bürgerforum im März zur weiteren Entwicklung von Buch waren viele Bucher und Bucherinnen gegen die Idee, den Schlosspark als Naturschutzgebiet auszuweisen. Bezirksstadtrat Dr. Kühne teilte den rund 100 interessierten Diskussionsteilnehmern den Standpunkt des Bezirksamtes Pankow mit. Auch ein unter Naturschutz gestellter Schlosspark Buch muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein.

Der Bucher Schlosspark ist ein eingetragenes Gartendenkmal und untrennbar mit der Geschichte von Buch verbunden. Bereits im 17. Jahrhundert wurde er angelegt und immer wieder verändert. Im Jahre 1907 wurde er für die Bevölkerung zugänglich gemacht. Von den Gebäuden steht heute nur noch die Schlosskirche. Das Schloss wurde 1964 abgerissen, die Orangerie bereits 1955. Es gibt schon länger die Idee, an der Stelle des Bucher Schlosses ein kleines, feines Schlosshotel zu errichten. Ob diese Pläne noch realisiert werden können, wenn große Teile des Schlossparks Naturschutzgebiet sind, ist fraglich.
Der Bucher Bürgerverein engagiert sich seit Jahren für den Schlosspark. Vom zeitigen Frühjahr bis zum Spätherbst führte er monatliche freiwillige Arbeitseinsätze durch. Mal beteiligten sich die Mitglieder der Volkssolidarität, ein anderes Mal Schulklassen der Bucher Schulen. Zuletzt arbeiteten sogar syrische Bewohner der Flüchtlingsunterkunft AWO Refugium Buch mit. In den letzten Jahren wurden Rosen und Frühblüher gepflanzt, Unrat und Unkraut genauso beseitigt wie viele Kubikmeter Laub. Ein Ziel ist es seit langem, für den Bucher Schlosspark ein neues Parkpflegewerk zu erstellen. Hierzu standen Mittel aus dem ISEK-Programm (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept) bereit. Die einhellige Meinung aller Diskussionsteilnehmer war, das der Schlosspark nicht erst unter Naturschutz gestellt wird und nachträglich ein Parkpflegewerk erarbeitet wird. Die Mittel, die dem Bezirksamt Pankow zur Pflege des Schlossparkes zur Verfügung stehen, reichen bei weitem nicht aus.
Im Juni dieses Jahres wurde der Eingangsbereich des Schlossparks in Alt-Buch umfassend saniert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 250.000 Euro. Soll jetzt der Park hier abgeschlossen werden?
Zum Ende der lebhaften Diskussion wurde beschlossen, dass in den nächsten Tagen weitere Unterschriften gesammelt werden für den Widerspruch des Bucher Bürgervereins gegen diese Verordnung. Hierbei geht es vor allem um diese Punkte:

1. Die in § 4 benannte Pflege und Entwicklung ist gleichberechtigt von der obersten
Denkmalschutzbehörde, der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege
und dem Bezirksamt Pankow zu sichern und neben den in Absatz 1 genannten Zielen
auf
1. den Erhalt des Bucher Schlossparks als öffentlicher Park,
2. die Wiederherstellung und den Erhalt des Bucher Schlossparks als schützenswertes Gartendenkmal
auszurichten.

2. Die Verordnung ist erst nach Erstellung des in § 4, Abs. 2 benannten Pflege- und
Entwicklungsplans und dessen öffentlicher Auslegung in Kraft zu setzen.

Begründung:

Für uns Bucher Bürger ist das übergeordnete Interesse die Erhaltung des Bucher Schlossparks als öffentlicher Park und als Gartendenkmal, als öffentlicher Raum für Ruhe und Erholung, für Spaziergänge und Naturerlebnis.
Die uneingeschränkte Offenhaltung des geschützten Gebietes halten wir für das Erleben der Natur und für das Verständnis und für die Vermittlung der Naturschutzziele als außerordentlich bedeutsam.

Gleichberechtigt mit den Maßnahmen des Naturschutzes entsprechend dem Entwurf der vorliegenden Verordnung sollen die denkmalgerechte Sanierung des Parks, die Nachpflanzung der ursprünglichen Alleen und Baumreihen, die Wiederherstellung der Sichtachsen, die Offenhaltung und Sanierung aller im Gartendenkmal enthaltenen Wege haben.

Die Wiederherstellung und die kommerzielle oder öffentliche Nutzung eines Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses soll ohne Einschränkungen möglich sein.

Das Betreten der Wiesen mit Trockenrasen zwischen der Kastanienallee und dem Weg an der Friedhofsmauer/Schlosskirche sowie das Lagern und Spielen auf diesen Wiesen für Kinder und für Familien, sowie für Besucher des künftigen Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses, soll gestattet bleiben.

Entwurf der Verordnung mit Begründung:

Entwurf der Schutzgebietskarte:

Online-Formular zur Bürgerbeteiligung

Unterschriftenliste zum Download

Download (PDF, 193KB)

 

Widerspruch des Bucher Bürgervereins

Download (PDF, 77KB)

 

Posted on 8. Dezember 2015, in aktuelles vom Verein, Buch und Umgebung and tagged . Bookmark the permalink. Kommentare deaktiviert für So geht Bürgerbeteiligung.

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