Blog Archives

Änderungen des FNP 05/98

Im AmtsblattAmtsblatt für Berlin Nr. 44 vom 25. Oktober 2019 wurde u. a. folgendes veröffentlicht:

Bekanntmachung vom 10. Oktober 2019

Änderung des Flächenutzungsplanes Berlin in Teilbereichen – Ergebnis der Prüfung von Stellungnahmen (Anregungen)

„Buch V/Am Sandhaus/ehemalige Krankenhäuser (laufende Nummer 05/98) (Flächen zwischen Bundesautobahn A 10 nördlicher Berliner Ring, Hobrechtsfelder Chaussee, Pölnitzweg sowie der Gleistrasse der Stettiner Bahn) Neustrukturierung des westlichen Ortsteils, Erweiterung des Stadtquartiers Buch als Wohnungsbaustandort, Sicherung von Wald- und Grünflächen Der als „Buch V“ 1998 eingeleitete Änderungsbereich wurde seit der öffentlichen Auslegung in 2018 unter einem präzisierten Titel weitergeführt. (Einleitungsbeschluss vom 8. Januar 1998, ABl. S. 227“

Hier einige kurze Auszüge:

„Mit der vorliegenden FNP-Änderung werden nun die planerischen Grundlagen geschaffen, eine der großen Neubauflächen Berlins in landschaftlich reizvoller Lage (Naturpark Barnim) mit direkter Anbindung an die Innenstadt über den S-Bahnhof Buch entwickeln zu können.

..

Zum anderen ist für die Entwicklung des geplanten Stadtquartiers Buch ein ausreichendes Angebot an Wohn- und Gewerbeflächen zwingend erforderlich, dass jedoch vorrangig durch die verdichtete Nachnutzung auf bereits versiegelten bzw. bebauten Flächen entstehen soll.

..

Verkehr

In den Stellungnahmen werden auch vielfach Bedenken hinsichtlich der Kapazität und Belastbarkeit der verkehrlichen Infrastruktur geäußert. Das Plangebiet der FNP-Änderung ist allerdings an das übergeordnete Straßennetz durch die Straßenzüge Hobrechtsfelder Chaussee und Wiltbergstraße direkt angebunden bzw. in Weiterführung der Straßen besteht eine Anbindung an das Umland, einen Anschluss an die Bundesautobahn und in Richtung Innenstadt. Für den Wohnungsbaustandort östlich der Bahn ist die Planung der verlängerten Max-Burghardt-Straße eine Option zur Entlastung der Wiltbergstraße und die Erschließung des Quartiers.“

Die “Moorlinse” liegt in einer Grünfläche mit der Nutzungsbeschränkung zum Schutz der Umwelt eines Landschaftsschutzgebietes. Diese Darstellung ist für die Sicherung des Gewässers ausreichend.”

Hier finden Sie den gesamten FNP.