Monthly Archives: November 2015

Naturschutzgebiet Schlosspark Buch ?

Am Montag, den 07. Dezember 2015 um 18:00 Uhr findet im Saal des Bucher Bürgerhauses eine öffentliche Diskussion statt, zu der der Bucher Bürgerverein herzlich einlädt. Eingeladen ist Bezirksstadtrat Dr. Kühne und Vertreter der Senatsverwaltung. Es geht darum, ob der Schlosspark Buch ein Naturschutzgebiet werden soll.

Noch bis zum 18. Dezember können Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurf der Verordnung mit Begründung über das Naturschutzgebiet „Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche“ einsehen und Ihre Meinung bzw. Bedenken kundtun.
„Für das gekennzeichnete Gebiet wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, das Gebiet zum Naturschutzgebiet zu erklären.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit der dazu gehörenden Karte gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.
Es gibt auch die Möglichkeit, dieses per Online-Formular zu tun.“
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)

Der Bucher Bürgerverein fordert, das dieser Entwurf öffentlich in Berlin-Buch ausgelegt wird (Bürgerhaus oder Bibliothek). Nur dadurch ist eine Mitwirkung der Bucher Bürger möglich. Außerdem sollte der Naturschutz nicht dazu dienen, viele Teile des Bucher Schlossparks der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Erste Überlegungen des Bucher Bürgervereins für die Bürgerbeteiligung zum NSG Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche

Für uns als Bucher Bürger ist das übergeordnete Interesse die Erhaltung des Bucher Schlossparks als öffentlicher Park und als Gartendenkmal, als öffentlicher Raum für Ruhe und Erholung, für Spaziergänge und Naturerlebnis.

Vorrang vor den Maßnahmen des Naturschutzes entsprechend dem Entwurf der vorliegenden Verordnung sollen deshalb die denkmalgerechte Sanierung des Parks, die Nachpflanzung der ursprünglichen Alleen und Baumreihen, die Wiederherstellung der Sichtachsen, die Offenhaltung und Sanierung aller im Gartendenkmal enthaltenen Wege haben.

Die uneingeschränkte Offenhaltung des geschützten Gebietes halten wir für das Verständnis der Bürger zum Naturschutz und zum Erleben der Natur für vorrangig.

Der geplante Pflege- und Entwicklungsplan des NSG soll zeitgleich mit der NSG-Verordnung ausgelegt und in Kraft gesetzt werden. Er ist mit dem Pflegewerk für die denkmalgerechte Sanierung des Bucher Schlossparks abzustimmen, für dessen Überarbeitung bereits Mittel aus dem ISEK bereitgestellt wurden.

Die Wiederherstellung und die kommerzielle oder öffentliche Nutzung eines Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses soll ohne Einschränkungen möglich sein.

Das Betreten der Wiesen mit Trockenrasen zwischen der Kastanienallee und dem Weg an der Friedhofsmauer/Schlosskirche sowie das Lagern und Spielen auf diesen Wiesen für Kinder und für Familien, sowie für Besucher des künftigen Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses, soll gestattet bleiben. Gegebenenfalls ist diese Fläche nicht in das NSG aufzunehmen.

Da von der Verordnung vorrangig die Bucher Bürger betroffen sind, soll die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung nicht nur in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, sondern auch in Berlin-Buch (Bürgerhaus oder Bibliothek) erfolgen.

Ort der öffentlichen Auslegung:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Infopoint Erdgeschoss, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin

Entwurf der Verordnung mit Begründung:

Entwurf der Schutzgebietskarte:

Aktuelles Verfahren zur Unterschutzstellung: Online-Beteiligung

In Buch alt werden

Ein altes Sprichwort sagt: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht“. Das letzte Bucher Bürgerforum im Jahr 2015 fand vor wenigen Tagen statt unter dem Motto „Selbstbestimmt und umsorgt alt werden in Buch“. Vertreter vom Paritätischen Seniorenwohnen, von Renafan, von der WBG Wilhelmsruh und vom Ludwig-Hoffmann-Quartier standen Rede und Antwort. Das Wichtigste, betonten alle, dass viele sich zu spät informieren, welche verschiedenen Möglichkeiten in Berlin-Buch angeboten werden für einen schönen Lebensabend. Die Türen der Seniorenwohnheime stehen nicht nur am Tag der offenen Tür offen. Lassen Sie sich also rechtzeitig beraten. So gibt es zum Beispiel für das Paritätische Seniorenwohnen in der Theodor-Brugsch-Strasse eine lange Warteliste. Der Mittagstisch kann auch von Seniorinnen und Senioren zum erschwinglichen Preis genutzt werden, die keine Heimbewohner sind. Vielleicht auch eine günstige Gelegenheit, ins Gespräch mit den Heimbewohnern zu kommen. Im Ludwig-Hoffmann-Quartier wird auch ein Pflegeheim errichtet. In welches Gebäude steht zurzeit noch nicht fest. Es wird in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz hier auch Neubauten geben und diese Wohnungen sollen barrierefrei gebaut werden. Die Vertreterin der WBG Wilhelmsruh erläuterte die Modernisierungarbeiten in ihren Häusern. Wo es geht, wurden z.B. Fahrstühle bis zum Keller verlängert und die Stufen zwischen Zimmer und Balkon wurden beseitigt.
Viele Pflegebedürftige werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Für den Fall, dass der Pflegende eine Auszeit braucht oder krank wird, gibt es die Möglichkeit einer Verhinderungspflege.
Die meisten Fragen der zahlreich Anwesenden gingen darum, ob und wie man sich im Alter auch bei einer kleinen Rente einen Platz in den Seniorenwohnheimen leisten kann. Herr Hanisch von der Volkssolidarität betonte, dass die meisten ein offenes Ohr für die Probleme der Seniorinnen und Senioren haben. Und Berlin-Buch bietet auch ein abwechslungsreiches Programm.
Auf diesem Bürgerforum informierte Herr Wenda über die Pläne des Senats, den Schlosspark Buch zu einem Naturschutzgebiet zu entwickeln. Am 07. Dezember um 18:00 Uhr findet im Saal des Bucher Bürgerhauses dazu eine öffentliche Diskussion statt.
Im nächsten Jahr wird es bei den monatlichen Bürgerforen u. a. darum gehen, welche Entwicklungen die Politiker für Buch vorsehen, denn 2016 ist Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses.

Naturschutzgebiet Schlosspark Buch ??

Am Montag, den 07. Dezember 2015 um 18:00 Uhr findet im Saal des Bucher Bürgerhauses eine öffentliche Diskussion statt, zu der der Bucher Bürgerverein herzlich einlädt. Es geht darum, ob der Schlosspark Buch ein Naturschutzgebiet werden soll.

Noch bis zum 18. Dezember können Sie bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Entwurf der Verordnung mit Begründung über das Naturschutzgebiet „Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche“ einsehen und Ihre Meinung bzw. Bedenken kundtun.
„Für das gekennzeichnete Gebiet wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, das Gebiet zum Naturschutzgebiet zu erklären.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit der dazu gehörenden Karte gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.
Es gibt auch die Möglichkeit, dieses per Online-Formular zu tun.“
(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)

Der Bucher Bürgerverein fordert, das dieser Entwurf öffentlich in Berlin-Buch ausgelegt wird (Bürgerhaus oder Bibliothek). Nur dadurch ist eine Mitwirkung der Bucher Bürger möglich. Außerdem sollte der Naturschutz nicht dazu dienen, viele Teile des Bucher Schlossparks der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Erste Überlegungen des Bucher Bürgervereins für die Bürgerbeteiligung zum NSG Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche

Für uns als Bucher Bürger ist das übergeordnete Interesse die Erhaltung des Bucher Schlossparks als öffentlicher Park und als Gartendenkmal, als öffentlicher Raum für Ruhe und Erholung, für Spaziergänge und Naturerlebnis.

Vorrang vor den Maßnahmen des Naturschutzes entsprechend dem Entwurf der vorliegenden Verordnung sollen deshalb die denkmalgerechte Sanierung des Parks, die Nachpflanzung der ursprünglichen Alleen und Baumreihen, die Wiederherstellung der Sichtachsen, die Offenhaltung und Sanierung aller im Gartendenkmal enthaltenen Wege haben.

Die uneingeschränkte Offenhaltung des geschützten Gebietes halten wir für das Verständnis der Bürger zum Naturschutz und zum Erleben der Natur für vorrangig.

Der geplante Pflege- und Entwicklungsplan des NSG soll zeitgleich mit der NSG-Verordnung ausgelegt und in Kraft gesetzt werden. Er ist mit dem Pflegewerk für die denkmalgerechte Sanierung des Bucher Schlossparks abzustimmen, für dessen Überarbeitung bereits Mittel aus dem ISEK bereitgestellt wurden.

Die Wiederherstellung und die kommerzielle oder öffentliche Nutzung eines Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses soll ohne Einschränkungen möglich sein.

Das Betreten der Wiesen mit Trockenrasen zwischen der Kastanienallee und dem Weg an der Friedhofsmauer/Schlosskirche sowie das Lagern und Spielen auf diesen Wiesen für Kinder und für Familien, sowie für Besucher des künftigen Gebäudes an der Stelle des ehemaligen Schlosses, soll gestattet bleiben. Gegebenenfalls ist diese Fläche nicht in das NSG aufzunehmen.

Da von der Verordnung vorrangig die Bucher Bürger betroffen sind, soll die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung nicht nur in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, sondern auch in Berlin-Buch (Bürgerhaus oder Bibliothek) erfolgen.

Ort der öffentlichen Auslegung:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Infopoint Erdgeschoss, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin

Entwurf der Verordnung mit Begründung:

Entwurf der Schutzgebietskarte:

Aktuelles Verfahren zur Unterschutzstellung: Online-Beteiligung