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Bekanntmachung: Ersatzneubau Eisenbahnüberführung (EÜ) Pölnitzweg

Auslegung von Plänen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Eisenbahnüberführung (EÜ) Pölnitzweg“ im Bezirk Pankow von Berlin – Dritte Planänderung

Bekanntmachung vom 23.03.2023 – SenUMVK IV E 132 –
Telefon: (030) 9025-1447, intern 925-1447; Fax: (030) 9025-1679

Nachdem das Anhörungsverfahren für das o.g. Bauvorhaben in den Jahren 2017 bis 2018 bereits durchgeführt und abgeschlossen worden ist, hat die DB Netz AG (Vorhabenträgerin) beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Außenstelle Berlin am 27.04.2022, erneut eine Änderung der Planung im laufenden Anhörungsverfahren beantragt und geänderte Planunterlagen vorgelegt.

Die dritte Planänderung (Farbe Magenta) hat insbesondere eine Vorsorgemaßnahme für einen zukünftigen zweigleisigen Ausbau der S-Bahn-Strecke 6002 in Richtung Bernau zum Gegenstand. Hierzu soll die (bahnlinke) Dammböschung nordwestlich des Gleises durch Stützwände abgefangen werden. Die dafür vorgesehene Stützwand östlich der EÜ ist 249 m, die westlich der EÜ 689 m lang mit bis zu 6 m Höhe.

Die Planungsänderung ist mit begrenzten zusätzlichen Beeinträchtigungen von Grundstücken Dritter verbunden. Des Weiteren ergeben sich im Ergebnis der aktualisierten schalltechnischen Untersuchung zum Schienenlärm für einige wenige Immissionsorte zusätzliche Ansprüche auf passiven Schallschutz. Der Immissionsort mit der Adresse „Viereckweg 1, 13125 Berlin“ ist erstmalig betroffen.

Die EÜ Pölnitzweg befindet sich im Bezirk Pankow von Berlin zwischen den S-Bahnhöfen Berlin-Buch und Röntgental ca. 600 m nordöstlich des S-Bahnhofs Berlin Buch. Die Eisenbahnbrücke überführt die eingleisige S-Bahnstrecke 6002 und die zweigleisige Fernbahn-Strecke 6081 in Bahn-km 15,008. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen den Ersatzneubau der EÜ Pölnitzweg, Änderungen der Gleislagen, Anpassung Tiefbau-, Kabel- und Oberleitungsanlagen, Bau von Lärmschutzwänden sowie landschaftspflegerische Maßnahmen.

Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 i.V.m. § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

vom 03.04.2023 bis 05.05.2023

Senatsverwaltung/Planfeststellungsunterlagen

Umweltverträglichkeitsprüfung

im Bezirksamt Pankow von Berlin,
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste,
Stadtentwicklungsamt, Stadt KIS,
Storkower Straße 97, Raum 301,
10407 Berlin,

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