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Lastenradförderung für Berliner Gewerbe, freiberuflich Tätige und Vereine

Lastenradförderung für Berliner Gewerbe, freiberuflich Tätige und Vereine startet am 10.05.2021

  • Bis zu 2.000 EUR Kostenzuschuss für gewerblich, freiberuflich & gemeinnützig genutzte Lastenräder und Transportanhänger
  • Förderung für Berliner Unternehmen, selbstständig Tätige und Verein
  • Antragstellung ab 10.05.2020,14:00 Uhr, elektronisch möglich

Heute hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gemeinsam mit der IBB Business Team GmbH (IBT), einer 100%igen Tochter der Investitionsbank (IBB), den Vertrag zum Start des Förderprogramms LastenradPLUS unterzeichnet. Das neue Förderprogramm zielt auf die Unterstützung klimafreundlicher Transporte mit Lastenrädern für Gewerbetreibende, Freiberufler*innen und Vereine. Das Programm startet am Montag, den 10. Mai 2021, um 14:00 Uhr. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz will mit der Förderung zu mehr Umwelt- und Klimaschutz im Wirtschaftsverkehr sowie zur Entlastung des Stadtverkehrs insgesamt beitragen.

Bild: DLR

Die neu aufgelegte Lastenradförderung unterstützt die Anschaffung von neuen Lastenrädern und von Fahrradanhängern für Transporte. Die jeweiligen Fördersummen belaufen sich auf 1.000 Euro für ein Lastenrad ohne Elektromotor, 2.000 Euro für ein Lastenrad mit Elektromotor und 500 Euro für einen Transportanhänger. Antragsberechtigt sind ausschließlich in Berlin ansässige und tätige Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die mindestens ein Lastenrad, elektrisches Lastenrad oder einen Transportanhänger für gewerbliche, freiberufliche oder gemeinnützige Zwecke anschaffen wollen. Die Räder oder Anhänger können auch außerhalb Berlins erworben werden.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mit dem neuen Förderprogramm stärken wir innovative umweltfreundliche Lösungen im städtischen Wirtschaftsverkehr. Lastenräder sind leise, emissionsfrei und platzsparend – und leisten so einen wichtigen Beitrag für stadtverträgliche Transporte. Ihr Einsatz schafft mehr Lebensqualität in den Kiezen.“

Dirk Maass, Geschäftsführer der programmumsetzenden IBB Business Team GmbH, betont: „Die neue Mobilitätsförderung im Portfolio der IBT ist eine perfekte Zusammenführung von umwelt-, verkehrs- und wirtschaftspolitischer Förderung mit klarer Weisung in Richtung Zukunft.“

Angelegt ist das Programm vorerst für die Beantragung vom 10.05. bis einschließlich 30.06.2021.

Alle Informationen zur Förderung für gewerblich, freiberuflich und gemeinnützig genutzte Lastenräder finden Sie auf der Website: www.ibb-business-team.de/lastenradplus

Quelle: PM Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 05. 05. 2021

Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr

Senat beschließt Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) als neues strategisches Gesamtkonzept der Berliner Verkehrspolitik

Der Senat hat in seiner Sitzung am 02. März auf Vorlage von Verkehrssenatorin Regine Günther den neuen Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe) verabschiedet. Der StEP MoVe definiert, beschreibt und konkretisiert als verkehrsträger- und themenübergreifendes Planwerk für Berlin die strategische Leitlinie und den künftigen Handlungsbedarf der Verkehrspolitik des Senats. Der StEP MoVe dient als Rahmen für weitere Planwerke (etwa zu Nahverkehr, Radverkehr, Fußverkehr, Wirtschaftsverkehr), die damit auf den gleichen Annahmen und Zielstellungen aufbauen.

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Mobilität in Berlin soll komfortabel, klimafreundlich, umweltschonend und sicher sein. Der neue Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr markiert dieses Ziel und beschreibt den Weg dorthin mit den wesentlichen regulatorischen Weichenstellungen und einer Vielzahl konkreter Maßnahmen. Mit der Stärkung von ÖPNV, Rad- und Fußverkehr werden wir Berlin zu einer lebenswerten, attraktiven und mobilen Stadt mit spürbar mehr Lebensqualität für Millionen Berlinerinnen und Berliner entwickeln.“

Hier finden Sie die gesamte PM Senatsverwaltung Verkehr

Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr

Aus dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030

Zu den erforderlichen Maßnahmen für den Nord-Ost-Raum zählen damit zum Beispiel

  • Erhalt und Qualifizierung der Infrastruktur des Fußverkehrs
  • Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur (Netzentwicklung gemäß MobG BE als Bestandteil des Radverkehrsplans in Arbeit)
  • Ausbau von Radabstellanlagen unter anderem im Umfeld von Bahnhöfen
  • Angebotsausweitungen im ÖPNV gemäß NVP 2019–2023
  • Ausbau des Straßenbahnnetzes (Bau einer Tangente Pankow – Heinersdorf – Weißensee mit Anbindung des ehemaligen Güterbahnhof Pankow, Verlängerung der M2 zur Anbindung eines möglichen neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden)
  • Sicherung der Flächen und Bau eines zusätzlichen Straßenbahnbetriebshofs
  • Ausbau der Regionalbahn (Nahverkehrstangente) beziehungsweise Realisierung des nördlichen Abschnitts S75 Wartenberg über das gemeinsame Programm der Länder Berlin und Brandenburg i2030 unter anderem zur Erschließung der Gewerbegebiete Buchholz-Nord
  • Wiederaufbau der Heidekrautbahn
  • Bau des Turmbahnhofs Karower Kreuz
  • Realisierung einer Querverbindung (Tangente) zur straßenseitigen Anbindung eines möglichen neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden (Verkehrserschließung Blankenburg)
  • Realisierung der Verkehrslösung Heinersdorf
  • Realisierung der Ortsumgehung Ahrensfelde (B158)
  • Realisierung der Ortsumgehung der B2 um den Ortsteil Malchow
  • Abstimmung mit Brandenburg zur künftigen gemeinsamen Vorgehensweise hinsichtlich P+R/B+R

Aus dem Massnahmenkatalog:

  • Nr. 172 Neubau des Turmbahnhof Karower Kreuz für den Regional- und S-Bahn-Verkehr; Realisierung bis 2030; Kostenschätzung 33 Millionen Euro
  • Nr. 190 Verkehrserschließung Blankenburg: Neubau einer Verbindung zwischen B2 und Pasewalker Straße auch zur Erschließung des neuen Wohnquartiers; Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, steht im unmittelbaren Zusammenhang zur Maßnahme B5; Kosten ca. 18 Millionen Euro
  • Nr. 180 Realisierung der geplanten Voll-Anschlussstelle Bucher Straße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der A 114
  • Nr. 191 Verbindungsstraße zwischen Alt-Karow und B2; Kosten ca. > 7 Millionen; laufendes Planfeststellungsverfahren

 

Anlage – Mobilitätsprogramm 2023

Nr. 145 Neubau der Straßenbahnstrecke Anbindung Blankenburger Süden vom derzeitigen Endpunkt der M2 bis Bhf. Blankenburg; Kostenschätzung ca. 60 Millionen Euro; Senatsbeschluss liegt vor, Klärung der offenen Fragen aus dem Beteiligungsverfahren über die ausstehenden Gutachten durch den Vorhabenträger; die Maßnahme steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme I89