Blog Archives

Prioritäten beim Wohnungsbau in Pankow

Aus der Tagesordnung der

18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin 

Ö 2.3

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow

Schlussbericht (Auszug)

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: VII-1203 —

„In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten

stromectol apotheke

, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.

Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen.

  1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:

Priorität 1:

Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne

a) XVIII-27 = Karow Süd

b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung)

c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor

d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.

e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße

f) 3-60 = Pankower Tor

Priorität 2:

Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen:

a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow

b) Buch IV

c) Michelangelostraße

Priorität 3:

vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:

a) Am Sandhaus (südöstlich), XIX – 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung

b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg

c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße

d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)

e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg

Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungs­rechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.

2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.

3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.” —

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Entwicklung von Wohnbaustandorten im Bezirk Pankow erfolgt entsprechend der in der vorliegenden Drucksache benannten Prioritätensetzung:

Priorität 1:

a)   Karow Süd

Das Bebauungsplanverfahren XVIII-27 wird durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.

b)   Lautentaler/Triftstraße

Für das Wohnungsneubauvorhaben zwischen Lautentaler und Triftstraße befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3-67VE im Verfahren. Im 2. Halbjahr 2023 soll die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen und mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist für das 1. Halbjahr 2024 vorgesehen.

c)   Wilhelmsruher Tor

Für die Flächen südlich der Kopenhagener Straße im Ortsteil Wilhelmsruh befindet sich der Bebauungsplan 3-18 „Wilhelmsruher Tor“ im Verfahren. Das Stadtentwicklungsamt hat dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungspläne und Genehmigungen erläutert, dass aus fachlicher Sicht die Immissionsbelastungen (Lärm, Geruch) das ursprüngliche Ziel der Schaffung eines neuen Wohnquartiers in Frage stellen. Hierzu steht eine Verständigung über die planerischen Ziele noch aus.

d)        3-41 Iduna-/Neukirchstraße

Die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41 „Iduna-/Neukirchstraße“ ist als Rechtsverordnung durch Beschluss des Bezirksamtes vom 21.09.2021 erfolgt. Die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-41 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 30.09.2021 auf Seite 1110 verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Damit ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Wohnbauvorhaben von ca. 520 Wohneinheiten geschaffen. Erforderliche Infrastruktur wie Kitaplätze wurden hergestellt, eine Spielplatzerweiterung und die Finanzierung von Grundschulplätzen gesichert.

e)        Ludwig-Quidde-Straße

Die Überarbeitung des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerb für einen Masterplan konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Die Vorhabenträger haben das Projekt derzeit ruhend gestellt. Der Bebauungsplanentwurf 3-59 ist zu gegebener Zeit anzupassen.

Im nächsten Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 3-59 „Ludwig-Quidde-Straße“ gemäß § 3 Abs.2 BauGB erfolgen. Der Zeitpunkt der Auslegung steht gegenwärtig noch nicht fest.

f)          Pankower Tor

Der Bebauungsplan 3-60 „Pankower Tor“ wird prioritär bearbeitet.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen dargelegten Untersuchungsbedarfe sind als notwendige Abwägungsgrundlagen weitgehend fertiggestellt und fachlich abgestimmt (insbesondere zu den Themen Immissionsschutz, Einzelhandel, Waldeingriff und -ausgleich, Grundwasser, Altlasten, Hochhausleitbild und Klimaökologie). Einige befinden sich noch in Erarbeitung bzw. Überarbeitung (insbesondere zu den Themen Verkehr, Regenwasserbewirtschaftung, naturschutzrechtlicher Eingriff/Ausgleich und Artenschutz).

Viele Handlungs- und Abstimmungsbedarfe konnten inzwischen geklärt werden (u. a. zu planfestgestellten Flächen mit Fachplanungsvorbehalt), andere bedürfen weiterhin der Prüfung und Abstimmung (u. a. zum Umbau der Heinersdorfer Brücke (BAB 114) und zur Festlegung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Tierarten im Plangebiet.

Um eine zügige Festsetzung des Bebauungsplanes und damit die zeitnahe Realisierung des Wohnungsneubaus zu ermöglichen, wird derzeit eine Teilung und Anpassung des Geltungsbereiches vorbereitet.

Ein qualifizierter Zeit- und Ablaufplan für das B-Planverfahren ist derzeit in Erarbeitung. Die Bewältigung der dringenden Untersuchungs- und Handlungsbedarfe bedingt den nächsten Verfahrensschritt (förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bis Ende 2023). Die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist für 2024 vorgesehen.

Priorität 2:

a) Karow Teichberg

Die Bebauungsplanverfahren XVIII-25a und für den Bereich Straße 52/Straße 67 werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.

b) Buch IV

Für Buch IV finden derzeit Abstimmungen mit der GESOBAU und der Wohnbauleitstelle statt. Es wird ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren vorbereitet und die Mitteilung der Planungsabsicht an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erfolgt. Nach Möglichkeit soll noch in 2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt werden.

c) Michelangelostraße

In einer verkehrlichen Untersuchung — „Wohnen in der Michelangelostraße“ — zum Neubau bzw. zur Umverlegung des Straßenkörpers der Michelangelostraße werden unter Federführung der Gruppe Koordinierung Infrastruktur (KIS) im Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die verkehrstechnische Leistungsfähigkeit und die Dimensionierung der Verkehrsanlagen im IST- und Prognosezustand betrachtet.

Mit dem Ergebnis der Untersuchung wird Ende des Jahres 2023 gerechnet.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 3-86 „Schule Michelangelostraße“ wurde am 24.08.2021 durch das Bezirksamt Pankow von Berlin gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen sind im März und April 2023 erfolgt.

Priorität 3:

a)             Am Sandhaus

Die Planungen und das Bebauungsplanverfahren für den Bereich Am Sandhaus werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, durchgeführt.

b)   Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg

c)   der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße

Die Flächen b) — Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg — und c) — der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße — befinden sich im Untersuchungsbereich „Blankenburger Süden“, für den vorbereitende Untersuchungen nach § 165 BauGB durchgeführt werden. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W.

d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII

Die Planungen für die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII erfolgen im Zusammenhang mit der Entwicklung des neuen Stadtquartiers „Buch — Am Sandhaus“ durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW), Referat II W.

e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg

Das Stadtentwicklungsamt Pankow von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, schließt in den nächsten Wochen das Vergabeverfahren für die Erstellung einer Rahmenplanung Blankenburg für Teile von Blankenburg ab, die auch die städtebaulichen Ziele für die Flächen im Bebauungsplan XVIII-30 d (Karower Damm/Lindenberger Weg) neu definieren soll. Mit der Erarbeitung der Rahmenplanung Blankenburg soll im vierten Quartal 2023 begonnen werden.

Komplette Tagesordnung der Sitzung der BVV

 

Buch V/Am Sandhaus: Nicht dichter, sondern höher

 

Das Biotop Moorlinse soll durch flächensparendes Bauen in seiner Nachbarschaft dauerhaft geschützt werden. Das beschloss die BVV auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Unterstützung der Verordneten von Linken und SPD.

Für das Areal Am Sandhaus in Buch ließ der Senat in den vergangenen beiden Jahren einen Masterplan erarbeiten. Neben 2400 bis 3000 Wohnungen sollen auf einer bisher unbebauten Fläche zwischen der Straße Am Sandhaus und der S-Bahntrasse auch Kitas und eine Grundschule entstehen. Im Bezirk gibt es allerdings die Befürchtung, dass die Bebauung das Biotop Moorlinse stark beeinträchtigen könnte. Der Grund: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung plant den Bau zweier großer Wohnblöcke in unmittelbarer Nähe des Biotops. Das will die Mehrheit der Pankower Verordneten verhindern.

Sensibles Biotop

Die Moorlinse ist ein offenes Gewässer, das für Wasservögel von herausragender und überregionaler Bedeutung sei. Die Natur sei so sensibel, dass dort keinerlei Eingriffe erlaubt sind – das ist jedenfalls die Meinung des Bezirksamts. Genau dort, wo laut Senatsverwaltung die Wohnblöcke hinsollen, prüfte das Amt vor vier Jahren die Möglichkeit, eine Erweiterung des benachbarten Naturerfahrungsraums einzurichten. Dabei handelt es sich um einen natürlichen Spielplatz mit Umweltbildungsangeboten. Das wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass es sich bei der Moorlinse um ein sensibles Biotop handle.

Nicht dichter ran, sondern höher bauen

Dass der Senat nun mit zwei Wohnblöcken sehr nah an die Moorlinse heranrücken möchte, ist nach Meinung der Verordneten nicht hinnehmbar. „Das geht so nicht, denn die Moorlinse ist essenziell für den Artenschutz und darf auf gar keinen Fall zu nah bebaut werden“, erklärt Axel Lüssow, Sprecher für Klimaanpassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In ihrem Antrag schlugen die Verordneten deshalb vor, ausreichende Pufferzonen einzurichten und Wohnraum durch klimaangepasstes und flächensparendes Bauen in den übrigen Teilen des künftigen Wohnquartiers Am Sandhaus zu schaffen.

„Natürlich braucht Berlin bezahlbare Wohnungen, und Buch ist dafür geeignet“, ergänzt Lüssow. „Wenn wir die Wohnblöcke im restlichen Entwicklungsgebiet etwas höher bauen, wird weniger Boden versiegelt und es kann eine ausreichende Pufferzone zur Moorlinse eingehalten werden. Auf diese Art können wir störende Einwirkungen auf das Biotop reduzieren und sicherstellen, dass die heimischen Brutvögel sich dort weiter entfalten.“

Von Bernd Wähner

Lesen Sie bitte hier weiter

Download (PDF, 1.35MB)

Initiative Buch Am Sandhaus

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen/Am Sandhaus

Biotop Moorlinse Buch – Artenschutz und Klimaanpassung durch flächensparendes Bauen

Das war Thema auf der letzten Sitzung der BVV Pankow:

Download (PDF, 1.7MB)


 

23. 06. 2022

Tagesordnung – Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen

 

Ö 3.1 Naturschutzgebiet Moorlinsen ausweisen und Lückenschluss Landschaftsschutzgebiet Buch 


Initiative Buch Am Sandhaus

Stand der Planung für das neue Stadtquartier Am Sandhaus – Aus der Zeit gefallene Planung widersprechen „Berliner Erklärung“ von renommierten Forscher*innen zum Umgang mit Klima- und Artenkrise

Im Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV Pankow wurde am Donnerstag, 2. Juni der Stand des Masterplanverfahrens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen und Wohnen (SenSBW) vorgestellt. Die Initiative Buch Am Sandhaus hat hiervon von Mitgliedern der BVV erst im Nachhinein erfahren. Dies, obwohl sich die Initiative mehrfach bei der SenSBW zum Stand erkundigt hatte. Stattdessen hat SenSBW den Artikel in der Morgenpost, zu dem wir am 07.06. berichtet haben (link zu post) schreiben lassen.

Die Informationen, die wir bisher zum Stand der Planungen haben sind in Bezug auf die zeitliche Abfolge der nächsten Planungsschritte widersprüchlich.  Wir bemühen uns weiter, den Nebel der Informationspolitik von SenSBW zu lichten. Dazu bald mehr.

PANKOW-NEWS – Aktuelle Ausgabe

Ausgabe Winter 2021/2022 am 5. Januar 2022 erschienen

Seit der Herbstausgabe hat sich im Bezirksamt Pankow viel bewegt. Anfang November wurden alle Bezirksamtsmitglieder sowie der der neue Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung gewählt und haben ihre Ämter angetreten. In dieser Ausgabe stellen sich der Bezirksbürgermeister, die Bezirksstadträt:innen und der BVV-Vorsteher ausführlich vor. Ebenso erklären wir, was zwischen dem Wahlabend und der Vereidigung der neuen “Bezirksregierung” passiert. Freuen Sie sich zudem auf Kultur- und Service-Infos.

Hier können Sie sich für den Newsletter anmelden, dann werden Sie über das Erscheinen jeder neuen Ausgabe per E-Mail informiert.

Download (PDF, 4.29MB)

Bezirksamt Pankow

Bucher Bürgerverein zur Robert-Rössle-Strasse

BVV-Sitzung zur Bucher Robert-Rössle-Straße

Der Vereinsvorstand und die Mitglieder des Bucher Bürgervereins appellieren an die Mitglieder der BVV Pankow, den von Frau Dr. Ute Linz gestellten Antrag auf Umbenennung der Robert-Rössle-Straße in Berlin-Buch abzulehnen. Weiter steigende Politikverdrossenheit betroffener Pankower Bürger und Bürgerinnen sowie den Akzeptanzverlust kommunalpolitischer Entscheidungen können wir in unserer Region nicht gebrauchen. Deshalb hat der 2. Vorsitzende am 13.12.2021 das folgende Schreiben an den Vorsteher der Pankower BVV und an den Bezirksbürgermeister gerichtet.

Download (PDF, 103KB)


Die “Berliner Zeitung” hat sich in den letzten Monaten mit dem Thema Robert Rössle beschäftigt. Hier finden Sie eine Übersicht der Artikel.

Wie geht es mit den Bauplänen in Karow weiter?

Bürgerverein Wir für Karow e.V.

01. SEP 2021 – Dringlichkeitsantrag der CDU “Karow ist schön und soll es auch bleiben II”

Antrag der CDU, eingereicht durch Johannes Kraft und anderen Mitgliedern der CDU-Fraktion:
“Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu wenden und sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass im weiteren Verfahren der Rahmenplanung Karow die mit Drucksache VIII-0927 Karow ist schön und soll es auch bleiben formulierten Forderungen der Anwohner und der BVV berücksichtigt werden und eine aktive und ehrliche Einbeziehung der Anwohnerschaft erfolgt. Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird zudem ersucht, gegenüber der Senatsverwaltung deutlich zu machen, dass es die Bebauungsplanverfahren VIII-25a und XVIII-27 sowie die Einleitung eines Bebauungsplans für den Bereich Straße 52/Straße 67 in eigener Zuständigkeit durchführen kann und will.”


Tagesspiegel Pankow (Auszug); Chr. Hönicke

“Karow Süd”: Bezirksverordnete wehren sich gegen “übergriffigen” Senat. Mit großer Mehrheit hat sich die Bezirksverordnetenversammlung gegen das Vorgehen des Landes in der Rahmenplanung „Karow Süd“ positioniert. Diese hatte das Planungsverfahren wie berichtet unlängst an sich gezogen. Kritik daran hatten die meisten Parteien bereits vergangene Woche hier im Newsletter geäußert.

Nun gibt die BVV auch höchst offiziell Contra. Sie beschloss am Mittwoch einen Dringlichkeitsantrag, den die CDU eingebracht hatte. Das Bezirksamt soll demnach gegenüber der Senatsverwaltung deutlich machen, dass es die entsprechenden Bebauungsplanverfahren „in eigener Zuständigkeit“ bearbeitet will. Außerdem soll der Bezirk sich „mit Nachdruck“ dafür einsetzen, dass in jedem Fall die „Forderungen der Anwohner und der BVV berücksichtigt werden und eine aktive und ehrliche Einbeziehung der Anwohnerschaft erfolgt“.

Die BVV fordert wie berichtet eine Reduzierung des Bauvolumens (bisher: 3.000 Wohnungen), mehr Abstand zu bestehenden Wohnvierteln und die Lösung der gravierenden Verkehrsprobleme im Raum Karow vor dem Baustart. Diese Ziele sieht die BVV nun akut gefährdet. Das ihm vorliegende Schreiben von Bausenator Sebastian Scheel (Linke) jedenfalls „klingt überhaupt nicht danach, als würde man eine ehrliche Partizipation verfolgen und die Einwände berücksichtigen“, fand CDU-Fraktionschef Johannes Kraft. „Es klingt eher danach, als wolle man jetzt schnell machen und Tatsachen schaffen.“

“Tagesspiegel-Leute für Pankow”

BVV Pankow bwachließt: Bessere Radwege

Drucksache – VIII-1229  Radwegeverbindungen im Norden Pankows

11.11.2020 – ohne Änderungen in der BVV beschlossen

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird zur Verbesserung der bestehenden Radwegbeziehungen zwischen den Ortsteilen Buch, Französisch Buchholz und Karow in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ersucht:

  1. Die Durchgängigkeit des Grünen Hauptweges Nr. 13 (Barnimer Dörferweg), insbesondere am Naturschutzgebiet Karower Teiche (Bucher Straße) und dem Gewerbegebiet Pankow Nord (Schönerlinder Straße), durch geeignete Maßnahmen zu verbessern,
  2. Kurzfristig die nach einem Rückschnitt verbliebenen Stümpfe von Bäumen und Sträuchern zu entfernen und die damit entstandenen Gefahrenstellen zu beseitigen.
  3. In Höhe der Zuführung des Grünen Hauptweges Nr. 13 auf die Schönerlinder Straße ist mit Verkehrszeichen auf und an der Fahrbahn auf querende Radfahrer und Fußgänger aufmerksam zu machen.


Begründung der Beschlußempfehlung:

Es wurde eine 2. Ausfertigung der Drucksache, die die Drucksache um einen weiteren Punkt ergänzte, vorgelegt und beraten.
In der Ausschußdebatte wurde der Punkt 1 des Antragstextes gestrichen, weil eine Furt gerade kein Hindernis darstellt; daß man dort gegebenenfalls nasse Füße bekommt, liegt in der Natur einer Furt und ist für diese geradezu charakteristisch. Die vorgenommene Ergänzung des Antragstextes ist sinnvoll.
Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 12 Ja-Stimmen ohne Nein-Stimme und ohne Enthaltung die Zustimmung zur so geänderten Drucksache.

Text Ursprungsantrag Fraktion der CDU:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird zur Verbesserung der bestehenden Radwegbeziehungen zwischen den Ortsteilen Buch, Französisch Buchholz und Karow in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ersucht:

Eine sichere Überquerungsmöglichkeit der Furt des Lietzengrabens in der Nähe der Hobrechtsfelder Chaussee zu schaffen (siehe Abb. 1),

Die Durchgängigkeit des Grünen Hauptweges Nr. 13 (Barnimer Dörferweg), insbesondere am Naturschutzgebiet Karower Teiche (Bucher Straße) und dem Gewerbegebiet Pankow Nord (Schönerlinder Straße), durch geeignete Maßnahmen zu verbessern,

Kurzfristig die nach einem Rückschnitt verbliebenen Stümpfe von Bäumen und Sträuchern zu entfernen und die damit entstandenen Gefahrenstellen zu beseitigen.

Begründung Ursprungsantrag:

Der Grüne Hauptweg Nr. 13 ist einer der 20 grünen Hauptwege im Land Berlin, die einladen „zum Flanieren, zum Erholungsspaziergang, zur Erledigung von Besorgungen, zum täglichen Weg mit dem Kinderwagen, dem Gesundheits-Training oder zu längeren Ausflügen in der Metropole und im Umland, weitgehend ohne Belästigung und Gefährdung durch den Autoverkehr. Das Streckennetz der 20 grünen Hauptwege führt zum benachbarten Stadtteil oder zum nächsten Naherholungsgebiet und nutzt dabei die grünen Korridore der Großstadt.“[1]

Der grüne Hauptweg Nr. 13 verläuft im betroffenen Bereich wie folgt.„Am Ostufer der Panke wird der Ortsteil Karow verlassen (♁Lage) und auf der Schönerlinder-Weg-Brücke ist Buch erreicht. Hier am Pankeufer kreuzt der grüne Hauptweg 05 (Nord-Süd-Weg), der hier als Pankewanderweg auch Teil des Fernradwegs Berlin-Usedom ist. Der Dörferweg geht geradeaus weiter in das NSG Karower Teiche und kreuzt in dessen nördlichen Teil den Graben 1 Buch, ehe vor der A 10 nahe der Hobrechtsfelder Brücke nach links das Naturschutzgebiet über den Lietzengraben nach Französisch Buchholz verlassen wird, dessen Namenszusatz in der Besiedlungsgeschichte mit Hugenotten begründet ist. Dem Idealweg 180 Meter nach Süden (links) ausweichend, wird die Bucher Straße außerhalb der Schutzplanken überquert. Gegenüber führt der Hauptweg in das LSG der ehemaligen Rieselfelder im Anstand neben der Autobahn weiter; dem LSG folgt noch eine Ackerfläche, im Süden Flachbauten einer Pyrotechnik-Firma. Vor dem 40 Meter breiten Baumstreifen an der Schönerlinder Straße (B 109) geht es nach links parallel zur Ortsteilgrenze Buch/ Französisch Buchholz südwärts, weiter auf dem östlichen Straßenrand. Überbrückt wird dadurch der Buchholzer Graben, ein Rieselwassersammler, der beim Bau des Berliner Außenrings eingerichtet wurde; es folgt die Abfahrt und deren Brücke für die Kleingartenanlagen (Kolonie Lindenhof und Birkengrund), dann die Anschlüsse der Anschlussstelle 2 (Schönerlinder Straße) und die A 114 (Pankower Autobahnzubringer) selbst“[2].

Trotz seiner Bedeutung im Netz der 20 grünen Hauptwege ist der Weg Nr. 13 auf dem Gebiet des Bezirkes Pankow durch zahlreiche Barrieren insbesondere für Radfahrer geprägt. Diese nicht notwendigen Hindernisse gilt es zu beseitigen und so einerseits die Attraktivität der Radwege deutlich zu verbessern und andererseits die Radwegebeziehungen zwischen den Ortsteilen Buch, Karow und Französisch zu verbessern.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f7/Lietzengraben_LG01_Furt.jpg/800px-Lietzengraben_LG01_Furt.jpg

Abb. 1 – Furt über den Lietzengraben

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk Pankow

 

Auf der Sitzung der BVV Pankow am 11. September 2019 wurde über den aktuellen Stand der Wohnungsbauvorhaben beraten. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nicht sagen, ob diese Vorlage so von der BVV angenommen wurde. Wir möchten Sie aber über den Stand informieren.

Drucksache – VII-1203

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

2. Zwischenbericht

Prioritäten für die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten im Bezirk

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1203 –

„Die BVV möge beschließen:

In Anbetracht des anhaltenden starken Nachfrageüberhangs auf dem Wohnungsmarkt und der angespannten Situation bei der Wohnraumversorgung von Haushalten, die sich in Pankow nicht auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, sind dem subventionierten öffentlichen Wohnungsneubau die Baulandentwicklung zu ermöglichen und dem freifinanzierten privaten Wohnungsneubau die erforderlichen infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu setzen. Dazu ist die Versorgung mit sozialer, grüner, technischer und verkehrlicher Infrastruktur sicherzustellen.

Für die Realisierung eines Großteils dieser zusätzlichen Wohnbebauung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen auf neuen, größeren Wohnbaustandorten erst noch zu schaffen.

  1. Die BVV Pankow beschließt daher zu den im Wohnbaukonzept erfassten, analysierten und dargestellten Standorten folgende Vorgaben und Prioritäten für die weitere Bearbeitung und das weitere Vorgehen:

Priorität 1:

Fortführung der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne

a) XVIII-27 = Karow Süd,

b) XVIII 31= Blankenburg, Triftstraße (reduzierte, sich einfügende Bebauung)

c) 3-18 = Wilhelmsruher Tor

d) 3-41 = Heinersdorf, Idunastr./Neukirchstr.

e) 3-59 = Ludwig-Quidde-Straße

f) 3-60 = Pankower Tor

Priorität 2:

Prüfung und Konkretisierung von Planungszielen, infrastrukturellen Voraussetzungen, Bebauungskonzeptionen von für folgende in der Drucksache VII-0365 aufgeführten Wohnbaupotenzialflächen:

a) B-Plan XVIII 25a = Am Teichberg/Anbindung zur B2 im Ortsteil Karow

b) Buch IV

c) Michelangelostraße

Priorität 3:

vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept
aufgeführten Standorten:

a) Am Sandhaus (süd-östlich), XIX – 35 a+b neu, mit neuer Gebietsabgrenzung

b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg

c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße

d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII (ggf. Verlagerung der Potenzialflächen zur Straße Am Sandhaus)

e) XVIII-30 d = Karower Damm/Lindenberger Weg

Im Ergebnis der Untersuchungen ist darzustellen, ob und in welchem Umfang diese Standorte für eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geeignet sind. Dazu sollen der BVV Pankow entsprechende städtebauliche Konzepte bzw. Entwürfe sowie planungs­rechtliche Einschätzungen vorgelegt werden, damit die BVV über das weitere Vorgehen befinden kann.

2. Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt weiterhin, Untersuchungen oder Planungen für alle weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorte bis zu einer erneuten Beschlussfassung der BVV Pankow in dieser Sache ruhen zu lassen und zurückzustellen, es sei denn, die Anwendung von § 34 BauGB bei Standorten mit weniger als 100 WE ist gemäß Wohnbaukonzept möglich.

3. Der BVV Pankow ist mindestens jährlich zur Umsetzung dieses Beschlusses in einer detaillierten Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.” –

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Entwicklung von Wohnbaustandorten im Bezirk Pankow erfolgt entsprechend der in der vorliegenden Drucksache benannten Prioritätensetzung:

Priorität 1:

a)     Die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Wohnungsneubau­schwerpunktes Karow Süd wurden im Wege der Rahmenplanung Karow geprüft und konkretisiert. Nach Vorliegen weiterer Fachgutachten zu den Themen Umwelt, Boden, Wasser soll in einem konkurrierenden Verfahren ein städtebauliches Konzept gefunden und das Bebauungsplanverfahren XVIII-27 fortgeführt werden.
 

b)     Für das Wohnungsneubauvorhaben zwischen Lautentaler und Triftstraße befindet sich der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3-67VE im Verfahren. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt derzeit die Vorbereitung der nächsten Verfahrensschritte.
 

c)   Das städtebauliche Konzept für den Wohnungsneubauschwerpunkt Wilhelmsruher Tor, Bebauungsplan 3-18, muss nach Vorliegen eines Geruchsgutachtens und der Überschreitung der entsprechenden Orientierungswerte der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) grundsätzlich überdacht werden. Als Grundlage der erforderlich werdenden Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes befindet sich derzeit eine Windfeldanalyse in Beauftragung.
Des Weiteren befinden sich eine Verkehrsuntersuchung und ein Gutachten zur Niederschlagsentwässerung in Bearbeitung.
 

d)     Für den Bebauungsplan 3-41 Iduna-/Neukirchstraße befinden sich die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag nach Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung kurz vor dem Abschluss. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages kann die Offenlage des Bebauungsplans voraussichtlich Anfang 2020 erfolgen.
 

e)     Der Bebauungsplan 3-59 Ludwig-Quidde-Straße wird prioritär bearbeitet. Nach entsprechenden Hinweisen in der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird nunmehr ein Bodengutachten erarbeitet, das Klarheit über mögliche schützenswerte Böden geben soll. Nach Abschluss dieses Bodengutachtens muss geklärt werden, inwieweit der Bebauungsplan und der ihm zugrundeliegende städtebauliche Entwurf angepasst werden muss.
 

f)    Der Bebauungsplan 3-60 Pankower Tor wird prioritär vorbereitet.
Derzeit erfolgen noch erforderliche Vorklärungen (Mobilitätskonzept, Einzelhandelsuntersuchung, Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten). Zur Klärung des städtebaulichen Konzepts soll ein konkurrierendes Verfahren durchgeführt werden. Sobald ein abgestimmtes Ergebnis vorliegt, kann der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 3-60 Pankower Tor gefasst werden.

 

Priorität 2:

a) Die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Wohnungsneubau­schwerpunktes Karow Teichberg wurden im Wege der Rahmenplanung Karow geprüft und konkretisiert. Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zur B2-Anbindung sowie dem Vorliegen weiterer Fachgutachten zu den Themen Umwelt, Boden, Wasser soll – nach Möglichkeit in einem konkurrierenden Verfahren – ein städtebauliches Konzept gefunden und das Bebauungsplanverfahren XVIII-25a fortgeführt werden.
 

b) Buch IV
Buch IV liegt in der Flächenkulisse des Rahmenplans Buch-Süd, für den derzeit eine Potenzialuntersuchung für einen Gemeinschaftsschulstandort durchgeführt wird. Der Rahmenplan Buch-Süd befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll nach Möglichkeit noch in 2019 beschlossen werden.


c) Michelangelostraße
Der Beteiligungsprozess wurde durch die Gruppe Vorbereitende Bebauungsplanung des Fachbereichs Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts abgeschlossen. Die Gruppe Verbindliche Bauleitplanung des Fachbereichs Stadtplanung des Stadtentwicklungsamts bereitet derzeit einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor.

 

Priorität 3:

Vertiefende Untersuchung von weiteren im Wohnbaukonzept aufgeführten Standorten:

Nach erfolgter Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen a) Am Sandhaus und d) die ehemaligen Krankenhausbereiche ÖB VI und ÖB VII erfolgt derzeit die Klärung, ob die weitere Planung weiterhin durch den Bezirk Pankow von Berlin oder aber durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgen soll.

Die Flächen b) Blankenburger Pflasterweg südlich vom Ortsteil Blankenburg und c) der Bereich östlich der Heinersdorfer Straße befinden sich im Untersuchungsbereich „Blankenburger Süden“. Die vorbereitenden Untersuchungen nach § 165 BauGB werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt.

e) Für die Flächen im Bebauungsplan XVIII-30 d (Karower Damm/ Lindenberger Weg) wurden vom Grundstückseigentümer städtebauliche Entwürfe erarbeitet und dem Stadtentwicklungamt zuletzt 2018 vorgestellt. Weitere Abstimmungen sind seither nicht erfolgt.